Hohlraum im Prüfobjekt, der aufgrund von Gaseinschluss die Benetzung mit der Extraktionsflüssigkeit verhindern kann.
Ansammlung von Partikeln, die deshalb nicht mehr als einzelne Partikel messbar sind, z.B. beim optischen Partikelzähler oder Mikroskop.
Überbegriff für eine Kontrollfläche oder ein Kontrollvolumen des Prüfobjektes, von der die Rückstände extrahiert werden sollen.
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