Organische Partikel können mittels Infrarot-Spektroskopie (IR) identifiziert werden. Das damit gemessene IR-Spektrum wird über einen Datenbankabgleich mit Spektren typischer Materialien von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen abgeglichen und damit das Partikelmaterial identifiziert. Darüber hinaus kann das gemessene IR-Spektrum auch mit dem IR-Spektrum des vermuteten Referenz-Materials abgeglichen werden. Dies ermöglicht Rückschlüsse auf die Herkunft der organischen Verunreinigungen, wie z.B. Kunststoffpartikel von Formgraten, Verunreinigungen von Verpackungen (Kunststoff, Kartonagen, Holz), aber auch Textilfasern. Die IR-Analyse erfolgt durch Präparation einzelner Partikel auf dem ATR-Kristall des FT-IR Mikroskops. Das Ergebnis wird mit dem Partikelbild des analysierten Partikels und dem IR-Spektrum mit Referenz-Spektrum (Datenbank oder Referenz-Messung) ausgegeben. Auch die Definition der organischen Substanzen oder Stoffverbindung ist Bestandteil des Ergebnisses.
Die Messung des IR-Spektrums von organischen Verbindungen eines Partikel oder Faser setzt allerdings voraus, dass der Partikel hinreichend groß und auffindbar ist, um ihn händisch vom Analysefilter auf den ATR-Kristall präparieren zu können.
Typische Branchen | Automobil- und Zulieferindustrie, Feinwerktechnik, Reinigungstechnik |
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Art der Verunreinigung | Partikel aus Herstellungs- oder Logistikprozess auf Bauteiloberflächen |
Ergebnis IR-Spektroskopie | Partikelbild mit IR-Spektrum und Referenz-Spektrum, Definition der Substanz bzw. organische Verbindung |
Prüfobjekte | Einzelne organische Partikel nach Standard-Sauberkeitsprüfung |
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